Erbschaft und Legat

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Wer sein Erbe mittels Testament regelt, kann grössere Anteile des Vermögens frei verteilen. Durch Erwähnung im Testament, sei dies von der SMG als Organisation, Projekten oder MitarbeiterInnen im Einsatz, hast du die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, dass dir die weltweite Mission am Herzen liegt.

 

Die wichtigsten Änderungen im Erbrecht 2023

  • Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.
  • Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.
  • Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.

 

Weshalb soll ich die SMG in meinem Testament begünstigen?

Ein Legat an ein christliches Missions- und Hilfswerk ist eine ganz besondere Spende. Damit hast du die Möglichkeit, über dein Leben hinaus Spuren zu hinterlassen.

Wenn du die SMG in deinem Testament berücksichtigst, garantieren wir dir, dass wir dein Legat wunschgemäss einsetzen. Lautet das Legat allgemein auf die SMG, unterstützt du die Arbeit der Geschäftsstelle und damit indirekt die MitarbeiterInnen im Einsatz.

Gerne laden wir dich zu einem unverbindlichen Gespräch per Telefon oder vor Ort mit Beat Leuthold, unserem CEO, ein. Wir freuen uns über deine Kontaktaufnahme per Telefon +41 52 235 32 68 oder per E-Mail.

 

Testament

Mit dem Testament als letztwillige Verfügung regelst du ausserhalb der gesetzlich festgelegten Pflichtteile dein Erbe selbst. Sind kein Ehegatte und keine Verwandten mehr am Leben, fällt ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es ein «Handschriftliches Testament» oder ein notariell beglaubigtes «Öffentliches Testament» ist. Unser Testament-Beispiel kann dir als Hilfe dienen. 

Handschriftliches Testament

Die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung ist das «Handschriftliche Testament». Es muss gut lesbar und eigenhändig geschrieben, als «Testament» überschrieben und mit Ort und Datum unterschrieben sein. Begünstigte Personen oder Institutionen sollten möglichst genau mit Namen und Adresse aufgeführt sein.

 

Öffentliches Testament

Das «Öffentliche Testament» kommt dann zur Anwendung, wenn eine eigenhändige Niederschrift nicht möglich ist. In Anwesenheit von zwei Zeugen muss das «Öffentliche Testament» von einer Urkundsperson (z. B. Notar) entsprechend deinem Willen erstellt werden.

 

Erbeinsetzung

Du kannst über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil weitere Erben einsetzen. Dabei kommen eine oder mehrere Personen oder auch eine Organisation in Frage.

 

Vermächtnis/Legat

Mit einem Vermächtnis oder Legat sprichst du im Rahmen des Testaments einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (Liegenschaft, Wertpapiere, Kunstwerke, usw.) einer begünstigten Person oder Organisation zu.